Prüfungen
Im Aikido kann man, wenn man ausdauernd übt und entsprechende Fortschritte macht, Prüfungen ablegen. Man unterscheidet die Schülergraduierung (10. Kyu bis 7. Kyu bei Kindern und 6. Kyu bis 1. Kyu für Kinder und Erwachsene) und die Meistergrade (1. Dan bis 6. Dan). Dan-Träger dürfen den schwarzen Hosenrock (Hakama) tragen.
Auszug aus dem Prüfungsprogramm (Minimalanforderungen)
Bis zum 2. Dan werden die Prüfungen in der Aikido Schule Unterzollikofen absolviert. Für die Zulassung zur Prüfung gelten die folgenden Mindestanforderungen. Es handelt sich dabei um die Minimalfristen seit der letzten Prüfung sowie die Anzahl der seit der letzten Prüfung absolvierten Trainingsstunden (Lektionen à 1,5 Stunden sind somit mit 1.5 Stunden zu rechnen). Beide Kriterien müssen erfüllt sein, um die Prüfung absolvieren zu können.
Im Aikido laufen die Prüfungen nicht gleich ab wie in anderen Kampfsportarten. Der Lehrer beobachtet den Fortschritt seiner Schüler bei jedem Training und bestätigt die Reife zum Ablegen der Prüfung durch die Anmeldung an die Prüfung. Die Prüfung ist zu diesem Zeitpunkt schon bestanden und der Schüler hat am Prüfungstag dann keine eigentliche Prüfung mehr abzulegen sondern darf sein Aikido und somit was er in der vergangenen Zeit gelernt hat vorzeigen.
Es besteht somit kein Druck mehr durch die Angst durchzufallen, es bleibt jedoch trotzdem noch der Druck den sich jeder selber auferlegt zu beherrschen.
Auch dies ist ein Teil des Aikido Wegs den der Schuler mit seinem ersten Schritt im Aikido-Dojo begonnen hat.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, ganz ohne Prüfungen mitzutrainieren oder Prüfungen erst dann anzugehen, wenn der Schüler sich bereit fühlt. Der Endentscheid liegt immer beim Schüler denn bei uns herrscht kein Prüfungszwang.
Die detaillierten Prüfungsbedingungen kannst Du auf der jeweiligen Website entnehmen